Häufig gestellte Fragen
In diesem Bereich versuchen wir Ihnen die von Patienten am häufigsten gestellten Fragen zu beantworten. Falls Sie persönliche Fragen haben können Sie uns natürlich jederzeit ansprechen und wir werden diese Ihnen gerne beantworten.
Was ist Kieferorthopädie?/ Was ist ein Kieferorthopäde?
Die Kieferorthopädie ist der Teilbereich der Zahnmedizin, der sich mit der Korrektur von Zahn- und Kieferfehlstellungen beschäftigt.
Viele Menschen haben schiefe, verdrehte oder hervorstehende Zähne. Bei einigen passt außerdem die Position von Oberkieferzähnen zu Unterkieferzähnen nicht zusammen, so dass sie Schwierigkeiten beim Abbeißen und Kauen haben.
In der Kieferorthopädie wird angestrebt, mit modernsten Methoden die Funktion des Kauorgans wieder herzustellen und gleichzeitig ein ästhetisch harmonisches Erscheinungsbild zu erreichen.
Als Fachzahnarzt für Kieferorthopädie hat man nach dem Zahnmedizinstudium noch eine 3-4 jährige Weiterbildungszeit mit abschließender Facharztprüfung zu absolvieren.
Der Master of Science Kieferorthopädie ist mit dem Fachzahnarzt für Kieferorthopädie nicht vergleichbar. Der Master ist in einem mehrwöchigen, hauptsächlich theoretischem Wochenendkurs zu erlangen.
Ab welchem Alter?
Es ist sinnvoll nach dem Durchbruch der bleibenden Schneidezähne im Alter von 6-7 Jahren zu einem ersten Kontrollbesuch zu kommen, um das weitere Vorgehen zu besprechen. Dies ist wichtig, da für viele Fehlstellungen das Wachstum gezielt ausgenutzt werden muss, um ein gutes Ergebnis zu erzielen.
Es können zu diesem Zeitpunkt z.B. folgende Fragen geklärt werden:
- Ist ein früher Behandlungsbeginn erforderlich oder kann man mit dem Beginn der Behandlung noch abwarten
- Sind Milchzähne frühzeitig verloren gegangen und müssen entstandene Lücken für die bleibenden Zähne offen gehalten werden?
- Ist das Wachstum für das Alter normal und müssen daraus Konsequenzen für eine evtl. anstehende kieferorthopädische Behandlung bedacht werden?
- Liegen sogenannte „habits“ wie z.B. Daumenlutschen, Weichteildysfunktionen oder eine ausgeprägte Mundatmung vor und sollte man Maßnahmen zur Therapie einleiten?
- Sind alle bleibenden Zähne angelegt?
Können Erwachsene behandelt werden?
Ja! Es gibt keine Altersgrenze für eine kieferorthopädische Behandlung. Grundvoraussetzung ist jedoch ein entzündungsfreier Zahnhalteapparat.
Da die Knochenumbaurate bei einem Erwachsenen geringer ist, kann daraus eine etwas längere Behandlungsdauer resultieren. Diese kann von sechs Monaten bis zu etwa drei Jahren reichen.
Auch ergeben sich aus der Tatsache, dass das Knochenwachstum abgeschlossen ist, einige Konsequenzen für die Behandlungsmechaniken.
Bei schwerwiegenden Anomalien, die nicht nur die Zähne betreffen, sondern auch das Verhältnis Oberkieferknochen zu Unterkieferknochen, kann im Gegensatz zu Kindern das Knochenwachstum nicht mehr ausgenutzt werden. So ist man beispielsweise gezwungen bei einem extrem hervorstehenden Kinn oder bei einem stark zurückliegenden Unterkiefer, kombiniert kieferorthopädisch-kieferchirurgisch zu arbeiten. Hierbei kann durch einen chirurgischen Eingriff das Verhältnis Oberkiefer zu Unterkiefer verändert werden.
In der modernen Kieferorthopädie liegen hier große Möglichkeiten, über die wir Sie gerne informieren.
Behandlungsnotwendigkeit?
Es ist wissenschaftlich bewiesen, dass sich durch Zahnfehlstellungen und der daraus resultierenden Fehlbelastungen, negative Auswirkungen auf den Zahnhalteapparat ergeben können. Es kann somit zum Rückgang des Zahnfleisches kommen mit allen daraus folgenden Konsequenzen, wie z.B. Knochenabbau, Zahnlockerungen etc.
Auch können Fehlbelastungen zu Verspannungen der Muskulatur und zu chronischen Kopfschmerzen führen. Es kann auch zu Problemen der Kiefergelenke kommen. Ein leichtes Knack- oder Reibegeräusch beim Öffnen oder Schließen kann erste Hinweise geben.
Verschachtelt oder gedreht stehende Zähne bieten ein erhöhtes Risiko an Plaqueanlagerungen, da die Reinigung der Zähne erschwert ist. Daraus resultiert ein gesteigertes Karies- und Parodontitisrisiko.
Somit ist die kieferorthopädische Behandlung nicht nur durch die Verbesserung des optischen Erscheinungsbildes oder zur Wiederherstellung der Kaufähigkeit gerechtfertigt, sondern hat auch eine streng medizinische Indikationen zur Verhütung von Krankheiten.
Wie lange dauert die Behandlung?
Die Behandlungsdauer ist sehr von der Art der Anomalie abhängig. Sind nur einzelne Zähne zu regulieren oder sind Maßnahmen notwendig, die das gesamte Gesichtsprofil beeinflussen?
Im Durchschnitt beträgt die Dauer der Behandlung meist 2-3 Jahre.
Wie hoch sind die Behandlungskosten?
Prinzipiell wird die Behandlung für Kinder von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen, wenn die Behandlung vor dem 18. Lebensjahr begonnen wird. Jedoch gelten seit dem 01.01.2003 Richtlinien, bei der die Anomalien in fünf Schweregrade eingeteilt werden. Die Behandlungskosten von Jugendlichen bei Behandlungsbeginn vor dem 18. Lebensjahr werden ab dem Schweregrad 3 von den gesetzlichen Krankenkassen komplett übernommen. Während der Behandlung werden 80 Prozent sofort erstattet und nach Abschluss der Behandlung die restlichen 20 Prozent. Es ist also abhängig von der Ausprägung der Anomalie, ob die Behandlungskosten von der Krankenkasse übernommen werden. Dies kann bereits bei Ihrem ersten Beratungsgespräch festgestellt werden. Dieses Beratungsgespräch wird von den gesetzlichen Krankenkassen komplett übernommen.
Die Behandlungskosten für Erwachsene sind reine Privatleistung und betragen in der Regel je nach Behandlungsaufwand meist zwischen 1200 und 4300 Euro.
Zu Fragen der Finanzierung stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Bei schwerwiegenden Zahnfehlstellungen bei denen eine kombiniert kieferorthopädisch-kieferchirurgische Therapie notwendig ist, werden die Kosten auch bei Erwachsenen von der gesetzlichen Krankenversicherung getragen.
Bei privat Krankenversicherten gelten andere Richtlinien. Hier verlangt die private Krankenkasse die „medizinische Notwendigkeit“. Eine Altersgrenze zur Kostenübernahme gibt es nicht.
Was passiert beim ersten Besuch?
Der erste Besuch ist normalerweise ein Beratungstermin, bei dem eine erste Einschätzung des Behandlungsaufwandes, der Behandlungsdauer und der evtl. anfallenden Kosten geklärt werden kann. Sie können dann in Ruhe überlegen, ob für Sie das Verhältnis Aufwand – Nutzen gerechtfertigt ist und eine kieferorthopädische Behandlung in Frage kommt.
Bei Ihrem nächsten Besuch müssen die diagnostischen Unterlagen angefertigt werden, d.h.
- Es werden Abdrücke Ihrer Zähne gemacht, mit denen später Modelle hergestellt werden. Diese sind für die Therapieplanung wichtig, da an diesen Modellen die genauen Platzverhältnisse berechnet werden.
- Es werden digitale Röntgenaufnahmen gemacht, die Aufschlüsse über die Ausgangssituation geben. Mit diesen Aufnahmen kann z.B. die Wachstumsentwicklung berechnet werden oder es können evtl. vorhandene Wurzelresorptionen oder Nichtanlagen der bleibenden Zähne diagnostiziert werden. Es bleibt zu erwähnen, dass bei digitalen Röntgenaufnahmen die Strahlenbelastung im Vergleich zu konventionellen Röntgenaufnahmen erheblich reduziert ist, da die Speicherfolie wesentlich empfindlicher reagiert und so geringere Strahlendosen notwendig sind.
- Es werden fotografisch Profil- und Enfaceaufnahmen des Kopfes, sowie intraorale Fotos gemacht, die auch für die Therapieplanung wichtig sind.
Mit Hilfe dieser Anfangsbefunde können dann nach der Genehmigung der Krankenversicherung beim darauf folgenden Besprechungstermin genaue Angaben zu den Therapiemöglichkeiten und dem Behandlungsverlauf gemacht werden.
Nach Klärung aller Fragen kann mit der Behandlung begonnen werden.